Die Chorleitung ist im engen Sinne die musikalische Führung, das Dirigieren eines Chores auf der Bühne bzw. zu Aufführungszwecken. Sie umfasst in aller Regel auch die stimmliche und musikalisch-sängerische Ausbildung der Chorsänger und die musikalische Leitung der Probenarbeit und bei Aufführungen. Hierüber hinaus ist die Chorleitung oft auch personen-identisch mit der formalen Führung einer Gruppe von Chorsängern im Sinne eines Vereins-Vorstands, nicht jedoch zwingend.
Im allgemeinen Sinn ist die Chorleitung die Führung eines Chores, einer Gemeinschaft von Menschen, die zusammen singen, durch eine eigens hierfür ausgebildete, oder auch lediglich ambitionierte und talentierte Person.
Oftmals ist ein Chorleiter oder eine Chorleiterin angestellt, d. h. durch den Chor-Vorstand beauftragt und bezahlt, die musikalische Leitung des Chores auszuüben. In einem solchen Fall werden die Ziele und Statuten des Chores oft nicht durch die Chorleitung bestimmt, sondern durch das geschriebene Vereins-Statut und den Chor-Vorstand, dem der Chorleiter als Angestellter rechenschaftspflichtig ist.