Der Musikdirektor (lat. director musices; Abk. MD) war ursprünglich der Titel des leitenden beamteten Musiker einer Stadt in Deutschland und Österreich; so war beispielsweise Johann Sebastian Bach Musikdirektor in Leipzig, Georg Philipp Telemann und Carl Philipp Emanuel Bach in Hamburg.
Seit dem 19. Jahrhundert wird der Titel verliehen an die Leiter musikalischer Einrichtungen wie Gesangvereinen. Spezielle Titel sind beispielsweise Städtischer Musikdirektor, Universitätsmusikdirektor und Kirchenmusikdirektor.
Der Titel wurde in früheren Zeiten verliehen von Fürsten, Herzögen oder Königen, heutzutage dagegen von Kommunalbehörden, Universitäten oder kirchlichen Institutionen.
In größeren Städten erhält der Musikdirektor häufig den Titel Generalmusikdirektor (Abk. GMD); dieser Titel wurde erstmals 1819 in Berlin für Gaspare Spontini vergeben. Daniel Barenboim ist beispielsweise seit 1992 GMD der Berliner Staatsoper Unter den Linden.