HAUPTLICHT – GRUNDLICHT – FÜHRUNGSLICHT: Akzentuierte, konzeptionelle Anordnung einer optischen Bildgestaltung. Im Theater oder in der Malerei ist Lichtführung oft ein wichtiges Gestaltungsmittel, ob als Lichtrichtung (Lichteinfall) oder als monochrome, helligkeitsorientierte Darstellung von einem Lichteindruck.
AUFHELLIGKEIT: Weiches Licht, welches unauffällig eine Lichtgestaltung aufhellt, ohne den Gesamteindruck zu verändern.
BAUNZEN: Ausdruck für indirektes Licht.
THREE QUARTER BACKLIGHT: Seiten-Gegenlicht, das schräg von oben einfällt.
ERGÄNZUNGSLICHT – FÜLLICHT (FILL-LIGHT): Wird eine Lichtfläche optisch nach außen begrenzt, kann es möglich sein, dass bei einem Anschlusslicht die Lichtfläche nach einer bestimmten Richtung ergänzt bzw. aufgehellt werden muss.
REALISTISCHES LICHT: Nachahmung einer realistischen Lichtsituation mit detailgetreuer Lichtverteilung.
MISCHLICHT: Zusammenwirken von Lichtquellen mit unterschiedlichen Farbtemperaturen.
AKZENTLICHT – SPITZLICHT: Um Personen oder Gegenstände plastischer erscheinen zu lassen, wird mit einem konzentrierten Licht ein Glanz geleuchtet. Spitzlichter sind immer Gegenlichter.
DIFFUSES LICHT: Sehr weiches, oft mit Diffusermaterial gefiltertes Licht.
REFLEXLICHT: Licht, das über Reflexgegenstände auf die Bühnenfläche oder Dekoration geworfen wird. Dabei werden besonders gleichmäßige Lichtzonen geschaffen. Durch die Möglichkeit der Winkelverstellung des Reflexionsmaterials können baubedingte Einfallswinkel berücksichtigt werden.
MONOCHROMES LICHT: griech.: einfarbig. Licht mit einem stark konzentrierten Linienspektrum, im Theater die Natriumdampf-Niederdrucklampe.