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Soziokultur und Freie Szene in Baden-Württemberg fordern Einhaltung der gemeinsamen Vereinbarungen des Koalitionsvertrages

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren in Baden-Württemberg e.V. (LAKS) und der Landesverband Freier Theater Baden-Württemberg e.V. (LAFT) fordern die Landesregierung vor den entscheidenden Gesprächen am Freitag über den Landeshaushalt 2012 auf, die gemeinsamen Vereinbarungen des Koalitionsvertrages in Sachen Soziokultur und Freie Szene einzuhalten.

Bevor die Verhandlungen über den Landeshaushalt am 11. November in die entscheidende Runde gehen, erinnern die kulturpolitischen Repräsentanten der Freien kulturellen Szene Baden-Württembergs an den Koalitionsvertrag vom 27. April 2011. Die Vereinbarung enthält wichtige Fortschritte in der Kulturpolitik und formuliert einige der Hauptanliegen der beiden Verbände. Was dort festgehalten wurde, muss weiterhin Gültigkeit haben!

Dies betrifft beispielsweise den drückenden Sanierungsstau der soziokulturellen Zentren, der zeitlich gestaffelt abgebaut werden soll, um die erheblichen baulichen und technischen Defizite zu beheben. Von zentraler Bedeutung ist darüber hinaus der Förderschlüssel im Verhältnis Kommune zu Land, der endlich das schon lange angestrebte Verhältnis von 2:1 erreichen soll. Diese Beschlüsse sind sowohl für die LAKS als auch den LAFT von großer Bedeutung, da die Freien Darstellenden Künstler in Baden-Württemberg auf die soziokulturellen Zentren mit ihren Spielstätten angewiesen sind. Die mangelhafte finanzielle Ausstattung der soziokulturellen Zentren ohne auch nur ansatzweise ausreichende Kooperations- und Gastspieletats hat zur Folge, dass Freie Gruppen die Räumlichkeiten in den Zentren anmieten müssen. So haben die Freischaffenden Darstellenden Künstler, deren soziale Lage meist eher prekär ist, nicht nur weniger Einnahmen, sondern müssen für ihre Vorstellungen in der Regel sogar finanzielle Verluste in Kauf nehmen.

Außerdem fordert der LAFT, künftig bei den Schwerpunkten Kulturelle Bildung und Interkultureller Austausch in die Planung und Konzeptionierung einbezogen zu werden, da der LAFT einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung in beiden Bereichen leistet. Dies gilt insbesondere für die Festlegung von Förderschwerpunkten. Sinnvoll wäre hier unter anderem, dass die Ministerien für Wissenschaft, Forschung und Kunst, das Kultusministerium und das Landwirtschaftsministerium zukünftig enger kooperieren und intensiver kommunizieren – zum Beispiel was Konzepte der Kulturellen Bildung im ländlichen Raum anbelangt.

Ferner fordern LAKS und LAFT die Landesregierung auf, die auch von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossene Kunstkonzeption 2020 „rasch in Fahrt zu bringen“, wie im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Wenn nicht jetzt in Zeiten deutlich vermehrter Steuereinnahmen in die Kunst in Baden-Württemberg investiert wird – wann dann? Die Haushaltskonsolidierung ist wichtig und notwendig, aber nicht zu Lasten eines Bereichs, der ansonsten immer zuerst für Streichungen herhalten muss. Schließlich wurde beschlossen, die Kunstkonzeption bis zum Jahr 2020 tatsächlich zu realisieren.

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