Die Pläne der Bundesregierung zur Überarbeitung des Urheberrechts stoßen beim Deutschen Bühnenverein auf scharfen Widerstand.
Problematisch sei vor allem ein mögliches Schadensersatzrecht, sagte Direktor Rolf Bolwin. Demnach könnten Autoren, deren Werke urheberrechtlich geschützt sind, künftig vom Theater eine Art Schmerzensgeld verlangen, wenn ihre Werke stark verändert oder durch die Regie in einen völlig anderen Zusammenhang gestellt würden.
Bisher gab es nur das Recht, die Aufführung zu untersagen. Der Bühnenverein forderte die Bundesregierung auf, das Urheberrecht künftig für Theater und Orchester praxisnah zu gestalten.