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Drohende Kürzungen: Offener Brief zur Position der fusionierten Bühnen Sachsens zu der Evaluation des Sächsischen Kulturraumgesetzes

An die Staatsministerin im Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, Frau Dr. Eva-Maria Stange. -----

Sehr geehrte Frau Staatsministerin,

seit Beginn der Diskussion um die Neufassung des Kulturraumgesetzes, tauschten wir in loser Folge unsere Positionen zu der Evaluation und der Neufassung des Gesetzes aus. Wir möchten unsere gemeinsamen Positionen kurz erläutern und Ihnen aus unserer Sicht wesentliche Anregungen näherbringen.

Wir sind der Ansicht, dass die fusionierten Theater in Sachsen in den zurückliegenden Jahren einen entscheidenden Beitrag zur Strukturanpassung in den Kulturräumen geleistet haben. Wir haben durch unsere Bereitschaft Standorte zu verschlanken und das Angebot in den Kulturräumen neu auszurichten, die Kosten der darstellenden Kunst für die öffentliche Hand erheblich konsolidiert. Wir sind in die Prozesse der Fusionen mit der Gewissheit eingetreten, dauerhafte, tragfähige Strukturen zu formen. Die zu Beginn der Fusionen an die Theater gestellten Erwartungen wurden in allen Fällen weit übererfüllt.

Beispielsweise arbeitet das Gerhart-Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau heute mit einem Gesamtzuschuss unterhalb des Bedarfes des Jahres 2000. Ohne eine Strukturanpassung würde das Theater heute einen um mind. 3.000.000 Euro gestiegenen Personalkostenbedarf aufweisen. Der Abstand zum Flächentarif beträgt ca. 1.300.000 Euro. Die Mittelsächsische Theater und Philharmonie gGmbH weist bereits schon jetzt einen Abstand zum Flächentarif in Höhe von knapp 1.000.000 Euro aus. Am Theater Plauen-Zwickau betrug der Abstand zum Flächentarif im Jahre 2015 1.900.000 Euro.

Im Ergebnis unserer Bemühungen stellen wir fest, dass alle fusionierten Häuser, entgegen der erhofften Erwartungen nach einem Anpassungsprozess wieder in gesicherte Finanzierungsstrukturen geführt zu werden, in stetig steigender monetärer Misslichkeit stecken. Wir konstatieren eine bedeutende Lücke zwischen den Anstrengungen der Belegschaften und der Leitungen der Theater, den inneren Wandel zu gestalten und Veränderungen auch über Haustarife zu stützen und dem heute festgestellten Ergebnis, dass kein Ende der an uns gestellten Schrumpfungserfordernisse abzusehen ist.

Verstehen Sie uns bitte richtig darin, dass wir auf den gänzlich demotivierenden Erfahrungswert dieser Feststellung verweisen müssen.

Wir befinden uns mittlerweile in einer Situation, in der wir unseren Belegschaften nicht mehr erklären mehr können, welch ein Fortgang in den nächsten Jahren zu erwarten ist. In allen, Häusern drohen Spartenschließungen. Dieser Befund darf nicht Resultat unserer Reformbemühungen sein. Denn das somit in die kulturelle Landschaft ausgesandte Signal wäre fatal und würde auch dem hohen kulturellen Ansehen Sachsens schaden.Mit der Entscheidung die Landesbühnen Sachsen zu kommunalisieren, wurden nicht nur unseren Häusern in erheblichen Größenordnung Mittel entzogen. In Görlitz-Zittau betrug die bis heute nicht ausgeglichene Kürzung 160.000 Euro. Die Frage, welchen Auftrag die

Landesbühnen in der Theaterstruktur in Sachsen einnehmen sollen, wollen wir nicht beantworten. Wir stellen nur fest, dass die Mittel der Kulturräume einseitig genutzt werden, um eine für den Freistaat finanziell günstigere Situation herbeizuführen.

Bitte verstehen sie uns nicht falsch, wir wollen jedes Theater erhalten. Wir bitten Sie in der Neufassung des Gesetzes über die Kulturräume in Sachsen (Sächsisches Kulturraumgesetz – SächsKRG) zusätzlich für eine Aufstockung, um den für die Landesbühnen abgesenkten Betrages zu sorgen, und somit der Konsolidierung des Freistaates auf Kosten der Kulturräume ein Ende zu bereiten. Wir, die fusionierten Theater, sehen unseren Beitrag zur Konsolidierung und Strukturanpassung in Sachsen, wie sie bereits in der Präambel des Gesetzes über die Kulturräume in Sachsen formuliert sind, als weitestgehend erfüllt an. Wir möchten Sie höflichst bitten, in Reaktion auf dieses Schreiben nicht mit dem Verweis auf

die kommunale Selbstverwaltung der Kulturräume zu antworten.

Auf der einen Seite liegt genau in dieser von uns schon erfahrenen Antwort die wesentliche Schwäche des Gesetzes begründet. Es ermöglicht dem Freistaat, die Mittel zu Stützung der kommunalen Kulturinstitutionen ohne die Notwendigkeit einer Verantwortungsübernahme dynamisierungsfrei zu stellen. Oder wie im Fall der Landesbühnen Sachsen zu eigener Ausgabensenkung zu nutzen. Mit der mitunter reflexhaften Verweisung auf die kommunale Selbstverwaltung wird der Kulturraumgedanke unterminiert.

Auf der anderen Seite können wir aber keine zunehmende Zuspitzung der wirtschaftlichen Situation auf Seiten der staatlich finanzierten Häuser erkennen. Mit jeder Übernahme von durch steigende Tarifen wachsenden Personalaufwendungen, erkennt der Freistaat die Notwendigkeit eben dieser Finanzierungsdynamisierung für seine Theater an. Die fusionierten Theater Sachsens erwarten und bitten daher auch darum, dass eben dieser Mechanismus auch für sie greifen muss.

In Bundesländern ohne Kulturraumgesetzgebung trägt das Bundesland zumeist einen festen prozentualen Anteil an den steigenden Personalausgaben; eben im Verhältnis der Anteile an der Gesamtfinanzierung. Steigende Landesausgaben auch für Stadttheater sind die Folge. Das Kulturraumgesetz erlaubt den vollständigen Verantwortungsübergang auf die kommunale Ebene. Unsere Bitte ist, hören Sie auf, diesen zu nutzen. Dynamisieren Sie ebenso die Zuwendungen an die Kulturräume.

Unsere Bitte wollen wir darüber hinaus noch aus einem weiterem Grund an Sie bzw. an die

Landesregierung richten: Die Evaluation des SächsKRG wurde seitens Ihres Ministeriums als ein in Deutschland einzigartiges Gesetz angekündigt, dass u. a. eine sichere Grundlage für die Theater bei der Bewältigung ihrer Aufgaben auch in der Zukunft darstellt.

Inzwischen wurde aber ein Problem offensichtlich: Die angedachte Finanzmittelausstattung ist unzureichend. Eine Aufstockung von lediglich 3 Mio. € ist viel zu wenig, um die immer mehr gewordenen Institutionen und Aufgaben im SächsKRG noch ausreichend ergänzend finanzieren zu können. Darauf haben unmissverständlich auch alle 14 vom Landtag eingeladenen Sachverständigen anlässlich deren Anhörung vor einem Ausschuss des Landtages hingewiesen. Dabei zeigte sich ebenso eine große Betroffenheit bei den Landtagsabgeordneten, als sie bei der Anhörung erfuhren, wie weit sich in letzter Zeit fast alle Theater in Sachsen schon weg vom Flächentariflohn bewegt haben.

Wir versichern ihnen einen konstruktiven Dialog zu und würden uns zusätzlich freuen, zu einem Gespräch eingeladen zu werden.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhart-Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau GmbH Theater Plauen-Zwickau gGmbH

Caspar Sawade Roland May

Geschäftsführer Generalintendant

Mittelsächsische Theater und Philharmonie gGmbH

Dr. Hans Peter Ickrath

Geschäftsführer

Kopie zur Kenntnis: Finanzminister des Freistaates Sachsens, Herr Prof. Dr. Georg Unland

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