Einführung Städtisches System am 1. Januar 2006
Die Direktion des Schauspielhaus hat am 1. Januar mit Zustimmung des Verwaltungsrats nach fünfmonatiger ergebnisloser Verhandlung mit der Unia das Lohnsystem der Stadt Zürich einseitig und rückwirkend auf den 1. August 2005 eingeführt. Damit wurden auf den 1.1.2006 die Lohnunterschiede für die gleiche Funktion behoben und das Lohnband freiwillig um ein Prozent angehoben. Diese Einführung bewirkt einen Anstieg der Lohnsumme bis zur Spielzeit 2010/11 um rund CHF 722'000 auf CHF 13'423'300, resp. um 5,6% real. Damit gehörten die technischen Angestellten am Schauspielhaus zu den bestbezahlten ihrer Branche. Von einem kalten Lohnabbau konnte nie die Rede sein!
Die Gewerkschaft und die Mitarbeitenden haben diese Lösung abgelehnt und sind am 25. Januar für 4 Tage in den Streik getreten.
Inhalt der Vereinbarungen Zur Beendigung des Streikes und damit auch zum Ende des Lohnstreites wurden zwei Vereinbarungen formuliert:
1. Vereinbarung zur sofortigen Beendigung des Arbeitskonfliktes am Schauspielhaus
vom 28. Januar 2006. Diese umfasst 10 Punkte.
2. Ergänzungsvereinbarung vom 3. Februar 2006. In dieser Vereinbarung werden
einzelne Punkte der ersten Vereinbarung konkretisiert.
Folgende Hauptpunkte wurden vereinbart.
1. Die Einführung des städtischen Lohnsystems, wie von Direktion und VR bereits
auf 1.1.06 beschlossen umgesetzt wird von der Unia anerkannt. Die städtischen
Lohnkurven mit einer während 15 Jahren steigenden anrechenbaren Erfahrung
werden von Gewerkschaft und technischem Personal akzeptiert.
Schauspielhaus Zürich AG
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2. Die aktuelle Lohntabelle wurde rückwirkend auf den 1. Januar 2006 um einen
Prozentpunkt angehoben. Sie wird am 1. August 2007 um einen weiteren Prozentpunkt
angehoben. Weitere Anstiege folgen möglichst der Entwicklung der
Stadt Zürich.
3. Ab sofort wird ein Leistungsbeurteilungssystem eingeführt. Dieses ist ab Sommer
2008 lohnwirksam.
4. Der jährliche Stufenanstieg ist grundsätzlich gewährleistet, kann jedoch vom
Verwaltungsrat in aussergewöhnlichen Situationen ausgesetzt werden.
5. Der Stufenanstieg von Lohnklasse 5 zu Lohnklasse 6 wurde genauer definiert
und an Kriterien wie Erfahrung, Ausbildung, Bereitschaft zur Übernahme von
Aufgaben und keine schlechten Leistungen gekoppelt.