„1. In Konkretisierung des gemeinsamen Antrages von SPD, Grünen und Linken (DS 12-0980, TOP 2.10) zum Haushaltssanierungsplan (hier: zur Maßnahme 3-410000 Neuausrichtung der kulturellen Leistungen) sollen in der Gesellschafterversammlung der Deutsche Oper am Rhein Theatergemeinschaft Düsseldorf-Duisburg gGmbH nachfolgende Beschlüsse gefasst werden:
1.1. Der Zuschuss der Stadt Duisburg wird auf eine jährliche Maximalhöhe von 9.545.000,00 EUR festgesetzt.
1.2. Der Gesellschaftsvertrag der DOR wird entsprechend angepasst.
2. Die Vertreter der Stadt Duisburg im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung werden angewiesen, gemeinsam mit den anderen Gesellschaftern Verhandlungen über die o.g. Punkte zu führen und diese durch Gesellschafterbeschluss umzusetzen.“ (Drucksache-Nr. 12-1016)
Der Zuschuss der Stadt Duisburg an die Theatergemeinschaft wird damit um 1 Mio. Euro abgesenkt. Wie mit dieser Kürzung umzugehen ist, ist der Deutschen Oper am Rhein inhaltlich nicht vorgegeben, sondern wird in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat und den Gesellschaftern der Theatergemeinschaft festgelegt.
Zu der Frage, ob oder in welcher Form hiervon einzelne Sparten wie das Ballett am Rhein betroffen sein könnten, kann es zum jetzigen Zeitpunkt noch keinerlei Aussage geben.