Die Bewerber sollen eine professionelle Ausbildung haben, in Europa wohnen und nach 1982 geboren sein. Mitarbeiter von Konzert und Theater St.Gallen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Bewerbungen, bestehend aus einem Konzept für eine oder mehrere der sieben Todsünden (jeweils ca. 10 Minuten Dauer) mit Musik- und Kostümvorschlägen sowie Lebenslauf, sind bis 10. März 2017 per Post oder E-Mail zu richten an Theater St. Gallen, z.Hd. Kerstin Wüthrich, Museumstr. 24, 9004 St.Gallen, SCHWEIZ bzw. kbb@theatersg.ch . Eine internationale Jury unter dem Vorsitz von Beate Vollack wählt aus den Bewerbungen für jede Todsünde ein Konzept aus.
Die sieben Gewinnerinnen und Gewinner werden eingeladen, ab Januar 2018 ihre choreografische Umsetzung jeweils einer Todsünde mit Mitgliedern der Tanzkompanie am Theater St.Gallen einzustudieren, und überlassen dem Theater im Gegenzug die Aufführungsrechte. Es sind zehn Probentage für jede Choreografie vorgesehen sowie vier Tage Endproben. Die Premiere ist für April 2018 angesetzt.
Die Tanzkompanie des Theaters St.Gallen besteht aus 14 professionellen Tänzern. Die Aufführungen finden in der Lokremise statt. Die Überlassung der Aufführungsrechte erfolgt ohne besondere Vergütung; das Theater übernimmt Reisekosten, Unterkunft und Spesen. Ein Anspruch auf Aufführung besteht nicht.
Jury:
Beate Vollack, Leiterin der Tanzkompanie des Theaters St.Gallen (Vorsitz) Christian Spuck, Direktor des Balletts Zürich Jörg Weinöhl, Ballettdirektor der Oper Graz Dr. Katja Schneider, Tanz- und Theaterwissenschaftlerin, Ludwig-Maximilians-Universität München David Pountney, Regisseur, Intendant der Welsh National Opera www.theatersg.ch